Reiserücktrittsversicherung – Urlaub adé, trotzdem das Geld zurück

Schon bei der Planung eures Urlaubes freut ihr euch auf Freizeit und Entspannung. Direkt dabei solltet ihr auch berücksichtigen, was passiert, wenn ihr eure Reise wegen Krankheit oder anderen triftigen Gründen nicht antreten könnt. Wenn schon kein Urlaub, dann sollten sich doch mindestens die Kosten in Grenzen halten. Deshalb – an eine Reiserücktrittsversicherung denken.

Was ist es?

Eine Reiserücktrittsversicherung müsste treffender als Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet werden. Sie greift dann, wenn aus einem versicherten Grund eine Reise nicht angetreten werden kann.

Was wird gezahlt?

Die sogenannten Stornokosten beim Rücktritt (oder eben Storno) einer Reise, die können im Einzelfall bis zu 100% der Reise betragen, werden dann übernommen.

Wann wird gezahlt? (Und das ist die entscheidende Frage)

Wann und ob ihr überhaupt Geld von eurer Versicherung erhaltet, hängt von den Gründen eurer Reiseabsage ab – nicht jeder Reiserücktritt ist versichert.

Bei fast allen Versicherern sind schwere Erkrankungen, Tod oder Unfall (auch von nahen Verwandten), eine Schwangerschaft oder auch Schäden am Eigentum Gründe, die zu einer Erstattung der Stornokosten berechtigen. Bei vielen Unternehmen seid ihr auch abgesichert, wenn ihr euren Arbeitsplatz verliert bzw. wechselt oder vor Gericht geladen wurdet.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die oben genannten Gründe beschränkt sind. So muss der Schaden am Eigentum schon eine bestimmte Höhe haben oder der Tod einer nahestehenden Person muss den engsten Verwandtenkreis betreffen. Wenn ihr mit eurem Partner unverheiratet zusammenlebt, habt ihr bei einigen Versicherern schlechte Karten. Letztlich ist nicht nur der Preis das ausschlaggebende Kriterium. Auch oder vor allem die versicherten Leistungen sollten für euch entscheidend sein, um im Schadensfall nicht mit leeren Händen dazustehen.

Aber es gibt auch Gründe, bei denen die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlt: Keine Zahlung bei Angst

Angst ist beispielsweise in vielen Fällen kein Grund für eine Versicherung, die Stornokosten zurückzuerstatten. So hat z.B. das Amtsgericht Bonn entschieden, dass die Angst vor Terroranschlägen nicht zwingend ein wirksamer Rücktrittsgrund sein muss (Az.: 18 C 47/98). Mit einer Erstattung der Stornokosten kann man als Reisender nur rechnen, wenn höhere Gewalt vorliegt. Dies wäre zum Beispiel bei Krieg, Kriegsgefahr, innerer Unruhen oder instabilen Verhältnisse im Reiseland der Fall. Einzelne terroristische Anschläge reichen als Grund nicht aus.

Auch nicht jede Krankheit ist versichert. Muss man seine Reise aufgrund einer Krankheit absagen, sollte man beachten, dass nicht jede Krankheit als Grund für eine Rückzahlung der Stornokosten durch den Versicherer akzeptiert wird. Ein grippaler Infekt reicht zum Beispiel nicht aus. In diesem Fall kann die Versicherung die Übernahme der Stornokosten zu Recht verweigern.

Dieser Vorstellung folgten auch die Richter des Amtsgerichts Hamburg, die entschieden, dass die Diagnose „grippaler Infekt“ nichts über die Schwere der Krankheit aussagt. Außerdem wurden der Versicherung keine weiteren Anhaltspunkte vorgelegt, die eine besondere Schwere der Krankheit dargelegt haben. Die Versicherung hätte jedoch zahlen müssen, wenn besonders ausgeprägte Beschwerden vorgelegen hätten (AG Hamburg, AZ: 12 C 145/01).

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Preis bemisst sich in der Regel an der Höhe des Reisepreises. Darüber hinaus können noch das Alter der Reisenden und mit oder ohne Eigenbeteiligung eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich Vergleichsportal im Netz aufzusuchen und den für seine persönliche Situation passenden Tarif zu suchen. Generell kann man aber sagen, die Kosten sind absolut überschaubar und sollten nicht von der Versicherung abhalten. Ein überraschender Magen-Darm Virus einen Tag vor Abreise kann ansonsten schnell mehrere tausend Euro kosten L.

 

TIPP 1: In einigen Hausratversicherungen sind bereits Klauseln enthalten, die bestimmte Aspekte von Reiserücktrittsversicherungen abdecken. Es gibt Versicherungen die Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn ihr wegen eines „erheblichen Versicherungsfalles“ eure Reise vorzeitig abbrechen und nach Hause zurückkehren müsst, übernehmen.

 

TIPP 2: Wenn ihr eine Kreditkarte habt, solltet ihr einen Blick in eure Vertragsunterlagen werfen. Bei einigen Karten bekommt ihr nämlich eine Reiserücktrittsversicherung dazu. Möglicherweise ist diese ausreichend für euer Reisevorhaben. Ihr solltet euch allerdings das Kleingedruckte durchlesen. Oft müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die Versicherung in Kraft tritt. Häufig müsst ihr beispielsweise den Reisepreis mit der Kreditkarte zahlen, damit ihr auch die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen könnt.