ERV- Versicherungen oder Bootcamp

Wer freut sich nicht auf den lang ersehnten Urlaub? – Den Alltag für ein paar Wochen vergessen, kein Ärger mit dem Chef, keine Termine – einfach mal die Seele baumeln lassen. Reisetipps für Urlaubsziele, in denen der Tourist Land und Leute kennenlernen kann, gibt es zahlreich. Die Auswahl nach dem richtigen Urlaubsland fällt schwer. Aber nicht immer laufen die Reisevorbereitungen wie geplant. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer den gebuchten und bezahlten Urlaub absagen muss, weil die Auftragslage im Betrieb die Verhängung einer Urlaubssperre erforderlich macht? Oder der Urlauber muss infolge eines Krankheits- oder Todesfalls in der Familie vorzeitig die Rückreise antreten? Auch politische Unruhen im gewählten Urlaubsland bieten Anlass für eine Umbuchung oder Stornierung der Reise. Besonders schlimm ist die Lage, wenn der Urlauber erkrankt und in einem fremden Land ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Wer dann nicht über eine Auslandskrankenversicherung verfügt, muss unter Umständen die Behandlung oder den Rücktransport nach Hause aus eigener Tasche bezahlen. Und dies kann wesentlich teurer sein als der eigentliche Urlaub.

 

Das Angebot an Urlaubsversicherungen ist nahezu unüberschaubar. Nicht alle sind notwendig oder sinnvoll, da sie durch andere Versicherungen abgedeckt werden. Mit ein paar nützlichen Reisetipps zum Thema Versicherungen im Urlaub lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die schönsten Tage des Jahres in vollen Zügen genießen.

Denn man will ja nicht ins ERV Bootcamp…

 

Die Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung bietet Schutz aus einer Hand

Mit einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung genießt der Urlauber optimalen Versicherungsschutz vor Antritt der Reise sowie während des gesamten Urlaubs. Wird die Reise infolge plötzlicher Erkrankung oder Verlust des Arbeitsplatzes ohne eigenes Verschulden angetreten, übernimmt die Versicherung 75 % der erstattungsfähigen Stornokosten. Es fällt eine Selbstbeteiligung von 25 % oder mindestens 25 Euro je Versicherungsfall an. Mit eingeschlossen ist ein Versicherungsschutz bei einem verspäteten Antritt oder einem vorzeitigen Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die Versicherung 75 % der erstattungsfähigen Kosten. Im Krankheitsfall zahlt die Auslandskrankenversicherung die Differenz zwischen den Kosten der im Ausland erforderlich werdenden Heilbehandlung und dem regulären deutschen Krankenkassensatz. Dieser Versicherungsschutz enthält die Kosten für teure Privatbehandlungen. Pro Versicherungsfall fällt für den Versicherten eine Selbstbeteiligung von 100 Euro an.

 

Die Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung gibt es ab 4 Euro. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz für Reisen mit einem maximalen Preis von 1.000 Euro und einer Reisedauer von höchstens 24 Tagen. Der Abschluss der Versicherung sollte zusammen mit der Buchung der Reise, jedoch spätestens drei Werktage danach erfolgen. Mit einer günstigen Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung ist der Urlauber vor und während der gesamten Reise optimal abgesichert.

 

 

 

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